Lehramt an Förderschulen (L5)

Wie ist das Studium für das Lehramt an Förderschulen aufgebaut?

Regelstudienzeit: 9 Semester (8 Studiensemester + 1 Prüfungssemester)

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Es müssen zwei sonderpädagogische Fachrichtungen studiert werden. Zur Auswahl stehen die Förderschwerpunkte soziale und emotionale Entwicklung, Lernen und geistige Entwicklung.

In diesem Studiengang verteilen sich die 240 Creditpoints wie folgt:

Orientierungs- und Betriebspraktikum

Für das Studium ist ein Orientierungspraktikum (4 Wochen) Pflicht. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Anmeldung zu den Schulpraktischen Studien, die zu Beginn des ersten Semesters erfolgen sollte.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Sonderregelungen gefunden, die Sie auf dieser Seite nachlesen können. 
Das vorgeschriebene Betriebspraktikum (8 Wochen) kann vor oder während des Studiums absolviert werden. Der Nachweis muss erst bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung vorliegen.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbung für diesen Studiengang ist nur zum Wintersemester möglich.

01. Juni bis 15. Juli (für das Wintersemester)

Achtung:  Manche Voraussetzungen müssen bereits vor den Bewerbungsfristen erfüllt werden

Zulassungsvoraussetzungen und -beschränkungen

Zulassungsvoraussetzung für alle Lehramtsstudiengänge ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur).

Die Lehramtsstudiengänge der Goethe-Universität sind zulassungsbeschränkt (N.C.).

Für manche Studienfächer bestehen zudem Studienvoraussetzungen in Form von Eignungs- bzw. Aufnahmeprüfungen, Sprachanforderungen oder einem Studierfähigkeitstest.

Achtung:  Manche Voraussetzungen müssen bereits vor den Bewerbungsfristen erfüllt werden.

Fächerangebot für das Lehramt an Förderschulen

Frei wählbares Studienfach:  Biologie(A), Chemie(B), Deutsch, Englisch, Erdkunde(A), Evangelische Religion, Geschichte(A), Informatik(B), Katholische Religion(B), Kunst, Mathematik(B), Musik, Physik, Politik und Wirtschaft(A), Sport (A)

Sonderpädagogische Fachrichtungen:  Soziale und emotionale Entwicklung, Lernen und geistige Entwicklung.

(A)  Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.
(B)  Studienbeginn zum Wintersemester empfohlen.

Weitere Zulassungsbeschränkungen in Politik und Wirtschaft, Sport

Anteile der Studienplätze in den Fächern Politik und Wirtschaft und Sport werden nochmal in einem gesonderten Auswahlverfahren vergeben. (Pandemiebedingte Abweichungen können Sie hier nachlesen.)

Voraussetzungen für Sport

Für Sport gilt: Der Anteil der Studienplätze, der in dem gesonderten Auswahlverfahren vergeben wird, wird nach der Abitur-Gesamtnote und dem Ergebnis des (oder eines vergleichbaren) Sport-Studierfähigkeitstests vergeben.

Der Studierfähigkeitstest des Fachbereichs umfasst:

  • Metrische Sportarten (Leichtathletik, Schwimmen)
  • Kompositorische Sportarten (Geräteturnen, Gymnastik & Tanz)
  • Rückschlagspiele (Volleyball sowie entweder Tischtennis oder Badminton)
  • Zielschussspiele (Fußball sowie entweder Basketball oder Handball)

Eine sportärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit; ein Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 3 Jahre); und ein Nachweis über die Erfüllung der Bedingungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA), mindestens Bronze (nicht älter als 2 Jahre), sind ebenfalls vorzuweisen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Instituts für Sportwissenschaften

Voraussetzungen für Kunst

Die erfolgreiche Teilnahme an der Aufnahmeprüfung „Prüfung zur Feststellung der künstlerischen Begabung“ ist Pflicht. Die genauen Anmeldetermine können der Fachbereichsseite entnommen werden.
Kenntnisse in zwei Fremdsprachen werden empfohlen, von denen eine Englisch oder Französisch sein soll.

Eignungsprüfung für Musik

Die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung ist erforderlich. Prüfungsgebiete sind: instrumentales oder vokales Hauptfach, Pflichtfach Klavier, Pflichtfach Gesang, Hörfähigkeit, Musiktheorie sowie Gruppenleitung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der HfMdK.

Sprachanforderungen für Englisch

Englisch muss mindestens auf dem Sprachniveau B2 beherrscht werden. Der Nachweis erfolgt durch eine Eignungsprüfung oder ein Äquivalent.
Gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren Fremdsprache sowie eine sehr gute Ausdrucksfähigkeit im Deutschen werden empfohlen.

Voraussetzungen für Evangelische Religion

Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche ist keine Studienvoraussetzung, für die Ausübung des späteren Berufs jedoch Pflicht. Ausreichende Englischkenntnisse und der Besuch bei einem*r Studienfachberatung werden empfohlen.

Voraussetzungen für Geschichte

Englisch muss mindestens auf dem Sprachniveau B1 beherrscht werden. Der Nachweis erfolgt mit dem Abiturzeugnis oder einem Äquivalent und sollte bereits zu Studienbeginn vorliegen, muss jedoch spätestens bis zum Ablauf der ersten beiden Semester nachgewiesen werden.
Der Besuch einer Studienberatung bei einem*einer Studienfachberater*in des Seminars für Didaktik der Geschichte vor oder während des ersten Semesters wird dringend empfohlen.

Empfehlungen für Katholische Religion

Sprachgrundkenntnisse Latein oder Griechisch sowie bibelkundliche Grundkenntnisse werden empfohlen.
Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist keine Studienvoraussetzung, für die Ausübung des späteren Berufs jedoch Pflicht.


Informationsangebote

Ausführlichere Informationen und Auskünfte zu den jeweiligen Studienbedingungen finden Sie u.a.:

Stand: Januar 2022