Fachdidaktische Prüfung in der Ersten Staatsprüfung
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Im Meldeformular Anlage F zur Ersten Staatsprüfung ist der fachdidaktische Prüfungsanteil der mündlichen Prüfung zugeordnet. Ich habe nun gehört, dass eine mündliche fachdidaktische Prüfung aber nur in wenigen Fächern zwingend ist. Kann man ansonsten auch eine Klausur wählen? Ist das im Meldeformular einfach unglücklich dargestellt? Ich hatte mit meinem Prüfern schon eine schriftliche Prüfung vereinbart und bin jetzt verwirrt. Leider kommt von der LA keine Antwort af meine Anfrage.

1 Antworten

  1. Eva

    Guten Morgen liebe/r Studierende/r,

    ich würde dich bitten, dich diesbezüglich an die Hessische Lehrkräfteakademie zu wenden.
    Es ist unter anderem wichtig, welches Lehramt und welches Fach du studierst.
    Ich habe dir hier mal einen Link aufgeführt, wo es etwas genauer erklärt wird. Solltest du dennoch Fragen haben, wende dich bitte direkt an die HLA.

    https://lehrkraefteakademie.hessen.de/lehrerausbildung/erste-staatspruefung/pruefungsteile

    Viele Grüße
    Eva

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