Tv-H Vertrag
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Hallo,
ich möchte an einer Schule als Vertretungslehrer mit einem Tv-H Vertrag arbeiten. Die Schule bietet mir mehr als 12 Stunden an, ist jedoch nicht sicher ob das im Rahmen eines Tv-H Vertrags für Studierenden möglich ist.
Geht es bei dieser Frage um rein steuerlicher Aspekte für mich persönlich oder ist die Stundenanzahl für Studierenden bei Tv-H Verträgen generell begrenzt?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir zeitnah eine Rückmeldung dazu geben könnten.

Viele Grüße
F. C.

4 Antworten

  1. Eva aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Guten Morgen liebe/r Studierende,

    dies ist u. a. eine steuerliche und krankenkassenbedingte Frage. In einem Vollzeitstudium (wie dem Lehramt) darf man pro Woche maximal 20 Stunden arbeiten, damit man sich noch zum studentischen Tarif versichern kann und weiterhin den Studierendenstatus behält. Bei einem TV-H-Vertrag an einer Schule wird die Stundenanzahl anders geregelt, da die Vor- und Nachbereitungszeit noch einberechnet wird. Letztlich hängt die Versicherungsart, die Steuer und dein Studierendenstatus von der Anzahl der Stunden (und deinem Lohn) ab. Achte deshalb darauf, dass du insgesamt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.

    Ich würde dich bitten, dich mit der Bezügestelle in Verbindung zu setzen. Diese kann dir genaueres sagen.

    Weiteres kannst du auch hier entnehmen.

    Liebe Grüße
    Eva
    (Geändert am 31.08.2021)

  2. s996

    Ich habe selbst einen TVH-Vertrag an einer Schule und würde dir nicht mehr als 13 Stunden empfehlen, weil du sonst höhere Abgaben hast (Steuern). Die Stundenvorbereitung bei 13 Unterrichtsstunden ist auch schon recht viel.
    Für mehr Informationen kannst du dich bei der Hessischen Bezügestelle melden oder bei deinem Landkreis bzw. Schulamt. Die können dir alle Fragen beantworten 🙂

  3. Eva aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo Ferit,

    über die Bezügestelle werden deine Abrechnungen/Bezahlungen/Stundenkalkulationen etc. laufen. Also all das Steuerliche und Formale.
    Das Andere hat ja bereits ein/e nette/r Kommilitone/in beantwortet. Vielen Dank dafür. 🙂

    Liebe Grüße
    Eva

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