Examen trotz Exmatrikulation
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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. mündliche Examensprüfung.
Ich werde im Okt. meine Fachprüfung in Deutsch und im Frühjahr 2021 die mündlichen Prüfungen fürs 1. Examen ablegen.
Jetzt habe ich schon für das kommende Semester schon die Studiengebühren gezahlt, muss ich noch immatrikuliert bleiben oder hätte ich mich auch schon exmatrikulieren können? Was für Nachteile entstehen für mich? Kann ich meinen Semesterbeitrag zurückerstatten?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en).

1 Antworten

  1. Eva

    Hallo liebe/r Studierende,

    es besteht die Möglichkeit, dass man trotz Exmatrikulation sein Examen absolvieren kann. Da die erste Staatsprüfung über die Hessische Lehrkräfteakademie läuft, hat dies nichts mit der Immatrikulation an der Uni zu tun. Es sei denn, es stehen noch Scheine offen, was bei dir nicht der Fall ist, zumindest kann ich das so rauslesen.

    Wenn du dich exmatrikulieren lässt, kann das u.a. Konsequenzen für deine Versicherung haben und du hast keinen Zugriff mehr auf beispielsweise OLAT.
    Ob man sich nun exmatrikuliert oder nicht, muss man individuell und situationsbedingt entscheiden.

    Bezüglich deines Semesterbeitrages würde ich dir empfehlen, mal beim Studien Service Center nachzufragen.

    Ich hoffe, ich konnte dir soweit helfen.

    Viele Grüße
    Eva

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