Zulassung zur Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin als L5 Absolventin
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Guten Tag, ich studiere Förderschullehramt im 9. Semester und würde nach dem ersten Staatsexamen gerne die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin machen. In Hessen ist man mit einem Lehramtsstudium nicht zur Ausbildung zugelassen. In NRW wird man jedoch mit einem Master in Sonderpädagogik zugelassen, an einigen Ausbildungsstätten auch mit Diplom oder Magister Sonderpädagogik. Meine erste Frage ist nun: ist das erste Staatsexamen in L5 dem Master, Diplom oder Magister in Sonderpädagogik gleichwertig?
Meine zweite Frage: Gibt es noch Bundesländer, in denen man mit dem ersten Staatsexamen in L5 zur Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten Ausbildung zugelassen wird? Wenn ja, welche Bundesländer sind das?

Wäre extrem dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

Bis bald und herzliche Grüße

1 Antworten

  1. Valentina

    Liebe*r Student*in,

    danke für Deine Frage. In Hessen schließt man die Lehramtsstudiengänge mit der Ersten Staatsprüfung ab. In L5 ist die Studiendauer mit einem Masterabschluss vergleichbar, aber der Abschluss ist eben die Erste Staatsprüfung. Wie Abschlüsse aus Hessen allerdings an der Universität in NRW, an der Du gerne den Master in Sonderpädagogik antreten möchtest, gehandhabt werden, können wir Dir leider nicht beantworten. Das könntest Du am besten direkt an der jeweiligen Universität anfragen.
    Für die Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin können wir leider keine Aussage treffen, da wir ausschließlich zu den Lehrämtern beraten. Auch hier würde ich empfehlen, bei der Studienberatung der Universität in NRW zu fragen, ob Sie hierzu Informationen haben.

    Liebe Grüße
    Valentina
    (geändert am 5.10.2021)

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