Hallo Main Lehramt Team,
In der Prüfungsordnung 2019 Kunst L3 steht folgendes zu Modulen fürs Staatsexamen:
„5. Festlegungen zur Ersten Staatsprüfung (§ 45 SPoL)
Die Studierenden bringen gem. § 29. Abs. 3 HLbG die Ergebnisse aus sechs Modulen in die Gesamtnote der Ersten
Staatsprüfung ein: Eines der Pflichtmodul 3, Pflichtmodul 4, Pflichtmodul 5 und eines der Wahlpflichtmodule 6a oder
6b. Das Wahlpflichtmodul 6a bzw. 6b enthält die fachpraktische Prüfung.“
Wie kommen die 6 Module zusammen?
Viele Grüße
Natalie
Liebe Nathalie,
die Studienordnung legt nur vier von sechs Modulen fest, das heißt, du darfst dir zwei weitere aussuchen, die du in dein Examen einbringen möchtest.
Liebe Grüße
Eva