Staatsexamen nicht bestanden
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Hallo ich habe eine Frage 🙂
Ich studiere L1. Wenn ich einer der fünf Prüfungen nicht bestanden habe, muss ich dann das ganze Staatsexamen nochmal machen also alle fünf Prüfungen nochmal, oder nur die nicht bestandene Prüfung wiederholen?
Kann man bei nichtbestehen die Note ausgleichen wie beim Abitur oder muss jede Note mit Minimum fünf Punkten bestanden werden?
Danke 🙂

3 Antworten

  1. Eva

    Hallo liebe/r Studierende,

    das hessische Lehrerbildungsgesetz hat im §28 folgendes dazu aufgeführt:

    ,,(1) Wird in der Wahlfachprüfung nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 oder in der Ersten Staatsprüfung nur eine Klausur, nur eine mündliche Prüfung, nur die wissenschaftliche Hausarbeit oder nur die diagnostische Hausarbeit nach § 27 Abs. 5 schlechter als mit fünf Punkten bewertet, kann diese Prüfungsleistung einmal wiederholt werden.

    (2) Die Ausbildungsbehörde bestimmt den Termin für die Nachholprüfung. Die Nachholprüfung kann frühestens im nächsten regulären Prüfungszeitraum durchgeführt werden.“

    (Quelle: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGHE2011pG3)

    Viele Grüße
    Eva

  2. Allgemeine Studienberatung Lehramt

    Liebe*r Student*in,

    es tut uns Leid, dass Ihre zweite Frage übersehen wurde – leider können wir diese nicht beantworten und bitten Sie, sich für diesen Fall an die Hessische Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Frankfurt, zu wenden.

    Viele Grüße
    Lara Jagadics

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