Hallo,
ich absolviere aktuell mein Orientierungspraktikum. Da nun in den 4 Wochen ein Feiertag war (1.02 – 26.02.) fehlt mir sozusagen ein Tag. Sollte ich diesen noch anhängen oder ist das so trotzdem in Ordnung?
Danke im Voraus!
Hallo,
ich absolviere aktuell mein Orientierungspraktikum. Da nun in den 4 Wochen ein Feiertag war (1.02 – 26.02.) fehlt mir sozusagen ein Tag. Sollte ich diesen noch anhängen oder ist das so trotzdem in Ordnung?
Danke im Voraus!
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Hallo liebe/r Studierende,
beim Orientierungspraktikum ist es so, dass du eine Mindeststundenanzahl nachweisen musst. Diese Mindeststundenanzahl beträgt 120 Zeitstunden. Sollten diese 120 Zeitstunden noch nicht vollständig sein, muss das Orientierungspraktikum dementsprechend verlängert werden.
(Quelle: https://www.uni-frankfurt.de/63261302/Das_Orientierungspraktikum)
Liebe Grüße
Eva
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Die Stunden wären trotz des einen Tages abgedeckt.
Ist das dann so in Ordnung?
Ja, das ist dann so in Ordnung.
Viele Grüße
Eva