(StudentInnen)status nach dem ersten Staatsexamen
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Hallo liebes MainLehramt-Team,
ich stecke im Rahmen meines Zweitstudiums gerade im ersten Staatsexamen für das Lehramt an Förderschulen und frage mich, wann ich mich exmatrikulieren kann/muss, nachdem die Prüfungen erbracht sind. Bin ich automatisch noch bis zum Ende des Sommersemesters eingeschrieben und exmatrikuliere mich danach? Das wäre dann der 30.9.21 bzw.1.10.21. Wenn ich dann ab 1.11.21 das Referendariat beginne, wie überbrücke ich den Monat im „Leerlauf“ in Bezug auf Kranken-/Rentenversicherung?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung!

1 Antworten

  1. Eva

    Hallo liebe/r Studierende,

    nach Eintragung der Abschlussprüfungen durch das Prüfungsamt ist eine Rückmeldung im Folgesemester nicht mehr möglich. Das heißt, der Status bleibt bis zum Ende des Semesters (im SoSe z.B. bis zum 30.09) erhalten, in dem die Abschlussprüfungen abgelegt wurden.

    Verliert man den Student*innenstatus, so fällt man auch aus der studentischen Krankenversicherung und man muss sich anders versichern. Wie man sich versichern muss, ist u.a. davon abhängig, ob man zur Überbrückung bis zum Referendariat arbeitet. Dafür ist es sinnvoll, direkt bei der Krankenkasse nachzufragen.

    Viele Grüße
    Eva

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