Was passiert, falls man bei L5 eine Prüfung eines Pflichtseminars endgültig nicht besteht?
Was passiert, falls man bei L5 eine Prüfung eines Pflichtseminars endgültig nicht besteht? avatar

Hallo,

ich wüsste gerne, was passiert, wenn man im Lauf des Studiums die Pflichtprüfung in einem Kurs nicht besteht in seinem Unterrichtsfach ( im Fach Musik, wo es keine anderen Seminare als Alternative gibt) und somit das Unterrichtsfach insgesamt nicht bestanden wäre.

Kann man dann L5 mit einem anderen Unterrichtsfach, z.B. wenn man dann z.B. Deutsch wählt, trotzdem noch abschließen, oder ist das Lehramtsstudium dann insgesamt gelaufen? Und muss man dann wenn man das zweite Schulpraktikum schon gemacht hat dieses nochmal machen in diesem Fall?

Vielen Dank!!

2 Antworten

  1. Valentina

    Liebe*r Student*in,
    wenn du in einem Unterrichtsfach eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast, kannst du es nicht weiterstudieren, hast aber die Möglichkeit, ein anderes Unterrichtsfach zu wählen, damit du deinen Lehramtsstudiengang absolvieren kannst. Übrigens kannst du Prüfungen mehrfach wiederholen . All das kann man in der Allgemeinen Studienordnung nachlesen, die man hier findet https://www.uni-frankfurt.de/63261859/Allgemeine__Studien__und_Pru_fungsordnung

    Um sicherzugehen, dass deine zweite Frage richtig beantwortet wird, informiere ich das Büro für SPS. Meine Kolleg*innen werden dir dann die Frage in einem weiteren Kommentar noch beantworten.

    Liebe Grüße

    Valentina

  2. sps

    Liebe*r Studierende*r,

    wurde das zweite Modul der Schulpraktischen Studien im Wahlfach erfolgreich abgeschlossen und das Wahlfach ändert sich, kann eine Anrechnung für das neue Wahlfach erfolgen. Da je nach Fach zusätzliche Auflagen für eine Anrechnung erforderlich sind, würde ich Sie bitten, sich für eine Einzelfallprüfung direkt an das Büro für Schulpraktische Studien zu wenden.
    Wurde das Modul der Schulpraktischen Studien im Wahlfach endgültig nicht bestanden, ist ein Wechsel zu einem anderen Wahlfach an der Goethe-Universität nicht möglich. Bitte wenden Sie sich dann für eine Beratung ebenfalls an unser Büro.

    Mit freundlichen Grüßen
    Lisa Aulenbacher

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