Hallo liebes Abl-Team,
meine Frage bezieht sich auf die Anrechnung von Studienleistungen für ein höheres Semester, im Falle eines Wechsels in einen anderen Lehramtsstudiengang. Auf dem Antrag steht, dass man beglaubigte Nachweise von Prüfungen und Teilnahme- oder Leistungsnachweisen einreichen soll. Meine Frage: An wen muss ich mich wenden, um diese Kopien zu erhalten und wo lass ich die mir beglaubigen? Meine zweite Frage: Wann reiche ich die Prüfungsleistungen ein, die erst am Ende des Semesters stattfinden, werden diese dann nicht mehr bei der Höherstufung berücksichtigt oder wie läuft das ab?
Danke für die Hilfe und Beste Grüße
E.
Anrechnung von Studienleistungen
1 Antworten
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Liebe*r Student*in,
beglaubigte Kopien von Dokumenten kannst du beispielsweise beim Bürgeramt, Rathaus oder der Kreisverwaltung deines Wohnorts anfertigen lassen. Eine Leistungsübersicht deiner erbrachten Leistungen kannst du im QIS finden, zum Beispiel, indem du einen Kontoauszug deiner erbrachten Leistungen erstellst. Diese Leistungsübersicht sowie den Antrag auf Anrechnung reichst du bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (LA) ein, diese nimmt im ersten Schritt eine Fachsemestereinstufung vor. Wie der gesamte Prozess abläuft, findest du unter folgendem Link: https://www.uni-frankfurt.de/77750625/Anrechnungen_Schritt_für_Schritt.pdf
Bitte beachte, dass für den Studienanteil Bildungswissenschaften ein etwas anderer Weg vollzogen werden muss: normalerweise stellt das ZPL Anrechnungsempfehlungen für die BW aus. Dieser Schritt entfällt bei uniinternen Lehramtswechsler*innen. D.h. für BW genügt es, wenn du der LA deine Leistungsübersicht einreichst.
Noch ausstehende Prüfungsleistungen können zwar für die Fachsemestereinstufung nicht berücksichtigt werden, trotzdem macht es Sinn, deine Leistungen nachträglich bei der LA einzureichen, damit dir diese im Nachhinein auch angerechnet werden. Auswirkungen auf deine Immatrikulation hat dies dann aber nicht mehr.
Liebe Grüße
Eva
(geändert am 26.04.2021)