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Hallo liebes Main-Lehramt Team,

Ich studiere L5 und meine Frage bezieht sich auf die wissenschaftliche Hausarbeit. In welchen Fachbereich muss die Hausarbeit geschrieben werden, also Bildungswissenschaften oder Sonderpädagogik oder im Fach? Und wo ist die WHA zeitlich in den Semestern einzuordnen?

Vielen Dank schonmal im vorraus!

1 Antworten

  1. Valentina aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Liebe*r Student*in,
    laut dem Dokument „Anmeldung der wissenschaftlichen Hausarbeit (Prüfungsstelle Frankfurt am Main)“ bearbeiten Bewerber*innen, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Förderschulen ablegen wollen, ein Thema mit einem sonderpädagogischen Schwerpunkt. Das Dokument findest Du hier: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/lehrerausbildung/pruefungsstellen/frankfurt-am-main/pruefungsunterlagen

    Zu deiner zweiten Frage: Die WHA darfst du jederzeit nach bestandener Zwischenprüfung anmelden. Sie ist aber Zulassungsvoraussetzung für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen in der Staatsprüfung, d.h. sie muss spätestens 6 Monate vor Beginn dieser Prüfungen angemeldet werden, damit die Note rechtzeitig feststeht und du zu den Prüfungen zugelassen werden kannst.

    Liebe Grüße

    Valentina

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