Ich habe gelesen, es sei der „Regelfall“, dass die mündliche Prüfung der Ersten Staatsprüfung „im Zusammenhang mit Modulen stehen, die in die Erste Staatsprüfung eingehen“. Nun bin ich gerade bei der Prüfersuche und habe zwei Zusagen von Prüfern, die ich allerdings beide aus demselben Modul (BW-C) kenne. Ist es trotzdem möglich, sich jeweils einem von ihnen mündlich und schriftlich prüfen zu lassen, solange diese Prüfung für unterschiedliche Prüfungsbereiche (z.B. Erziehungswissenscahften und Soziologie) erfolgt? (Im Falle von Dozenten mit verschiedenen Forschungsschwerpunkten).
Gibt es allgemein eine einfache Methode, herauszufinden, welche Prüfer welche Prüfungsbereiche abnehmen, z.B. durch eine Korrelation mit den BW-Modulen?
Ich hoffe, meine Fragen waren einigermaßen verständlich formuliert. Vielen Dank im Voraus!
BW-Module und Prüfungsbereiche
1 Antworten
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Liebe*r Student*in,
welches Modul Du zuvor bei den Prüfer*innen belegt hast, sollte nicht ausschlaggebend sein. Grundsätzlich ist es nur wichtig, dass Du eine*n Prüfer*in in der Politologie oder Soziologie und eine*n Prüfer*in in Erziehungswissenschaften oder pädagogischer Psychologie auswählst.
Leider gibt es keine Liste der Prüfer*innen und für welche Bereiche sie in den Bildungswissenschaften berechtigt sind. Es sollte schon eine Korrelation zwischen ihren Prüfungsberechtigungen und den Seminarthemen geben, allerdings gilt das wohl nicht pauschal für alle Lehrenden. Am besten ist es, Du fragst bei denjenigen Dozent*innen an, die Du bereits aus Lehrzusammenhängen kennst. Die Lehrenden können dann sagen, welche Berechtigung sie haben.
Liebe Grüße
Valentina