Meldung zur Wahlfachprüfung
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Hallo,
muss ich für die Wahlfachprüfung im Lehramtsstudiengang L5 alle Meldeunterlagen für das Staatsexamen einreichen, oder melde ich mich erst für die Diagnostische Hausarbeit und für die Prüfungen in den Förderschwerpunkten und Bildungswissenschaften mit all den Meldeunterlagen an?

1 Antworten

  1. Valentina aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Liebe*r Student*in,
    für die Meldung zur Wahlfachprüfung werden nur die Wahlfachbescheinigung sowie das Zwischenprüfungszeugnis benötigt, welche beide vom ZPL ausgestellt werden. Für die Ausstellung der Wahlfachbescheinigung müssen alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule des Fachs (inkl. SPS) vorliegen. Das Wahlfach muss also komplett abgeschlossen sein.

    Bitte beachte aber, dass die Staatsprüfung in L5 in zwei Blöcke aufgeteilt ist: Die Wahlfachprüfung legst du ein halbes Jahr vor den anderen Prüfungen ab, d.h. die Meldephase musst du auch zweimal durchlaufen.

    Die Diagnostische Hausarbeit wird zwischen den schriftlichen Prüfung und den mündlichen Prüfungen in einem festgelegten Zeitfenster verfasst. Über diese wirst du in deinem Prüfungsdurchgang in einer Infoveranstaltung von der LA auch noch genauer informiert. Termine und Fristen der Meldephase findest Du auf der Website der LA.

    Liebe Grüße
    Valentina

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