Prüfungen während des Praxissemesters (L3)
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Hallo zusmammen, mein Frage bezieht sich auf Prüfungen während des Praxissemesters (L3). Da dieses schon am 13.9 beginnt und die Prüfungen am 20.9 und 29.9 stattfinden, wollte ich fragen, ob dies möglich ist bzw. ob man dann vom Praktikun für diese Tage freigestellt wird? Vielen Dank im Voraus.

Antwort

  1. sps

    Liebe*r Studierende*r,
    laut Praxissemesterordnung gilt eine universitäre Klausur als triftiger Grund für eine Beurlaubung von der Schule, hier müssten Sie nur rechtzeitig Ihre*n schulische*n Betreuer*in informieren. Da es sich bei dem 29.9. um einen Mittwoch handelt, ist in diesem Fall ggf. je nach Zeitfenster eine der Begleitveranstaltungen von dem Fehltermin betroffen. In den Begleitveranstaltungen ist eine Fehlzeit von maximal 20% der Veranstaltungszeit zulässig (höchstens drei Fehltermine).

    Mit freundlichen Grüßen
    i.A. Lisa Aulenbacher

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