Zwischenprüfung
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Fragen bezüglich der Zwischenprüfung, für die ich keine Antworten finde und diese leider sehr dringend benötige.
Ich bin nun am Ende des vierten Semesters und würde gerne meine Zwischenprüfung beantragen. Laut meinen Berechnungen habe ich 60CP zusammen und mindestens 6CP in jedem Studienanteil. Nun sind die CP aber noch nicht alle im QIS eingetragen, da ich einige dieser CP erst in diesem Semester durch Hausarbeiten und Prüfungen zusammenbekommen habe, die jetzt erst waren. Inwiefern diese nur zählen und inwiefern ich eine Fristverlängerung (wovon ich nicht weiß was das genau ist) beantragen muss, weiß ich leider nicht. Inwiefern sich das auf mein Prüfungsanspruch oder generell auf mein Studium auswirkt, habe ich leider auch nicht rausgefunden. Mir ist unglaublich wichtig, mein Studium fortzuführen und endlich diese Informationen zu bekommen und wäre für Antworten überaus dankbar. Laut meinen Informationen hat sich Corona auf die Zwischenprüfung so ausgeübt, dass man die Zwischenprüfung nicht im dritten sondern im vierten Semester anlegen kann, aber ob es noch weitere Regelungen gibt, würde ich auch gerne wissen.
Leider sind das sehr viele Fragen und daher bin ich sehr dankbar für eine Antwort.

Freundliche Grüße

Antwort

  1. Naomi aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo liebe*r Student*in,

    wie auf den Seiten des ZPL nachzulesen ist, soll die Zwischenprüfung im 3. bzw. 4. Semester beantragt werden. Dein 4. Semester läuft ja aktuell noch, dass heißt du kannst warten, bis deine Leistungen aus diesem Semester verbucht sind, und dann deine Zwischenprüfung, sobald es dir möglich ist, beantragen. Der „spätere“ Antrag sollte in deinem Fall keine Auswirkungen auf dein Studium haben, da du deine Leistungen ja erst in diesem (deinem 4.) Semester abgelegt hast und diese noch verbucht werden müssen. Du studierst also regulär weiter.

    Viele Grüße,
    Naomi
    (geändert am 19.08.2021)

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