Examen
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Hallo! Ich hätte eine Frage zum Examen!
Ist es möglich, dass ich ein Urlaubssemester für das letzte Semester beantrage (aus privaten Gründen) und dennoch mein Examen ablegen kann? Oder wäre es ‚ungültig‘?
Noch einen Frage wäre, wo und wie ich mein Zwischenzeugnis beantragen kann?

3 Antworten

  1. Naomi aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo liebe*r Student*in,
    ich bin nicht ganz sicher, um was für Umstände es sich hier handelt. Evtl. kannst du deine Anfrage nochmal spezifizieren.
    Wenn du noch Veranstaltungen besuchen musst und ein Urlaubssemester beantragst, kannst du dein Examen nicht ablegen, da du nach dem Urlaubssemester erst noch die übrig gebliebenen Veranstaltungen absolvieren musst um scheinfrei zu sein.
    Wenn du bereits scheinfrei bist, bringt ein Urlaubssemester dir keine Vorteile.

    Für das Zwischenprüfungszeugnis stellst du einen formlosen Antrag beim ZPL. Wie viele CP’s du dafür brauchst findest du hier.

    Viele Grüße,
    Naomi

    1. s1073605

      Hallo Naomi! Danke für die Antwort!
      Es geht hierbei um das Amt, dass mich und meine Familie finanziell unterstützt, da ich wegen eines 1jährigen noch nicht arbeiten kann und mein Mann eine Teilzeitbeschäftugung hat. Die Zahlung würde dann ausbleiben für mich als Studentin.
      Ich müsste bis Ende dieses Semesters scheinfrei werden.
      Und wenn alles gut klappt könnte ich nächstes Semester mein Examen ablegen.

  2. Allgemeine Studienberatung Lehramt

    Liebe Studentin,

    leider haben wir übersehen, dass Sie hierauf noch einmal geantwortet haben. Für die Beantragung von Urlaubssemestern müssen zum einen triftige Gründe bestehen und zum anderen gibt es Firsten für eine Beantragung. Für vergangene/abgeschlossene Semester kann kein Urlaubssemester mehr beantragt werden. Näheres und die richtigen Ansprechpartner*innen finden Sie auf den Webseiten des Studien-Service-Centers. Über die Planung Ihrer Staatsprüfung können wir sehr gerne in meiner Sprechstunde sprechen.

    Viele Grüße
    Lara Jagadics

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