L1 & L5 Staatsexamen
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Hallo zusammen, ich habe nun sechs Semester lang L1 studiert und schreibe Ende diesen Jahres meine WHA. Plan war, im Herbst 22 mein Staatsexamen zu machen. Nun habe ich mich jedoch dazu entschieden, zusätzlich L5 zu studieren und bin auch schon immatrikuliert. Nun meine Frage: Soll ich bei meinem bisherigen Plan bleiben und im Herbst 22 mein Examen in L1 machen, um den Abschluss schonmal „in der Tasche“ zu haben oder lohnt es sich zu warten? Kann man sich eigentlich das L1 Examen anrechnen lassen und somit ein „verkürztes“ L5 Examen antreten?

2 Antworten

  1. Niklas aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Liebe*r Student*in,

    eine Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist auch ohne ein abgeschlossenes Staatsexamen möglich. So wie ich das verstehe hast Du schon einen Studienplatz in L5. Wenn Du dich nach deinem Staatsexamen L1 erst um einen Studienplatz in L5 bewirbst, würden für dich die Regelung für Zweitstudierende gelten, wonach nur 3 Prozent aller Studienplätze an Bewerber*innen dieser Gruppe vergeben werden. Du musst beide Studiengänge mit dem regulären Staatsexamen ablegen. Eine Anrechnung der Studien- und Prüfungsleistungen für L5 kannst du trotzdem vornehmen. Ich kann Dir leider die Entscheidung nicht abnehmen. Auf der einen Seite kannst Du während des Staatsexamens bestimmt nur eingeschränkt dem Studium des Förderschullehramtes nachgehen auf der anderen Seite bist du sicher gerade in die Materie des L1 Studiums eingedrungen und die Examensvorbereitung würde dir leichter fallen. Zudem hättest du durch das Staatsexamen in L1 schon einmal einen Abschluss in der Tasche.

    Viele Grüße
    Niklas

  2. Allgemeine Studienberatung Lehramt

    Liebe*r Student*in,

    nach der Ersten und Zweiten Staatsprüfung für das Grundschullehramt können Sie die Zusatzprüfung in L5 ablegen. Die erforderlichen Studienleistungen hierfür können Sie bereits jetzt durch das Doppelstudium absolvieren. Bitte setzen Sie sich mit der Hessischen Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Frankfurt, in Verbindung, um die Details zur Zusatzprüfung L5 zu besprechen.
    Sollten Sie den Vorbereitungsdienst in L5 absolvieren wollen, müssten Sie statt in L1 in L5 die Ersten Staatsprüfung ablegen.

    Viele Grüße
    Lara Jagadics

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