Orientierungspraktikum
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Ich habe im Jahr 2017 ein zweiwöchiges Schulpraktikum in einem Kindergarten gemacht.
Kann dies als Teil meines Orientierungspraktikums zählen?
Und muss der Kindergarten explizit im Nachweis erwähnen das ich insgesamt 60 Stunden dort war?
Natürlich würde ich die zwei weiteren nun noch nachholen.

1 Antworten

  1. Allgemeine Studienberatung Lehramt

    Liebe*r Student*in,

    Praktika, die während der eigenen Schulzeit absolviert wurden, können nicht als Orientierungspraktikum anerkannt werden. Dieses muss nach der Schulzeit/ Abitur erfolgt sein.
    Ist das der Fall, kann die Praktikumseinrichtung die zwei Wochen auf dem Formular, das Sie auf der Webseite zum Orientierungspraktikum downloaden können, bestätigen und dabei bitte 60 Zeitstunden ankreuzen. Die verbleibenden zwei Wochen bzw. 60 Zeitstunden sind dann noch zu erbringen.

    Viele Grüße
    Lara Jagadics

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