Guten Tag, ich hätte eine Frage zu der Erstmeldung. Man darf diese ja auch digital einreichen. Darf ich die erforderlichen Unterlagen wie das Abiturzeugnis, da die Sprachzertifikate dort vermerkt sind, einfach einscannen und per Mail abschicken ?
Meine zweite Frage wäre, was mit den “ Nachweisen über die Zahlung der nach § 43 zu entrichtenden Prüfungsgebühr.“ gemeint wäre, denn das wird bei der Erstmeldung gefordert.
Vielen Dank im Voraus
Frage zur Erstmeldung
1 Antworten
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Liebe*r Student*in,
Sie können die ausgefüllte Erstmeldung samt der Nachweise auch per E-Mail als PDF einreichen. Die nach SPoL § 43 zu entrichtenden Prüfungsgebühren sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Dementsprechend ist kein Nachweis einzureichen.
Viele Grüße,
Marijana Raboteg-Sudjita