Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich studiere L1 mit dem Fach Sachunterricht nach der neuen Studienordnung. Laut der Änderung vom 28.02.2019 heißt es, dass man nur noch eine Note aus einem Modul in AGD ins Staatsexamen einbringen muss. Heißt das, das ich in AGD-A und AGD-D jeweils eine Modulprüfung mache, aber nur eine der beiden ins Staatsexamen einbringen kann?
Liebe Grüße
Guten Tag,
ja das verstehe ich auch so.
VG
Jenny