Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich studiere seit dem WS 20/21 im ersten Semester L1 mit dem Drittfach Kunst.
Auf der ersten Seite des UniReport Anhangs für Kunst im Studiengang Lehramt stand: „Das Studium des Faches Kunst integriert dabei die im Pflichtmodul Ästhetische Bildung erworbenen Kompetenzen.“ Daher dachte ich, dass ich, da ich ja Kunst als Drittfach habe, Ästhetische Bildung nicht belegen muss und habe es auch nicht belegt.
Ich habe nun aber mitbekommen, dass KomilitonInnen von mir (die auch Kunst als Drittfach haben) dennoch Ästhetische Bildung belegt haben.
Muss ich Ästhetische Bildung nun doch belegen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand sagen könnte ob und wenn ja warum ich Ästhetische Bildung auch noch belegen muss.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Amelie Jung
Hallo Amelie,
ich habe mir die Stelle aus der SPoL angeschaut und vermute, dass hier ein Missverständnis vorliegt.
Die Stelle die du zitierst impliziert hier nicht, dass du das Pflichtmodul Ästhetische Bildung nicht besuchen musst, sondern dass die Inhalte aus dem Modul im Fach Kunst wieder Verwendung finden. Ich denke das Wort „integriert“ kann hier schnell zu Verwirrung führen.
Du musst also das Pflichtmodul Ästhetische Bildung dennoch belegen, unabhängig vom Drittfach. Beachte aber bitte, dass du in der Vertiefung einen anderen Fachbereich als Kunst wählst.
Beste Grüße,
Naomi
Achso, vielen Dank Naomi für die Hilfe! 🙂