Hallo,
ich studiere L1 und muss laut Studienverlaufsordnung 3 Prüfungsergebnisse aus den Modulen BW-B bis BW-F einbringen. Setzt sich ein Prüfungsergebnisse, das ich einbringen muss, aus beiden Prüfungsergebnissen aus beispielsweise BW-C zusammen oder zählt lediglich eine?
Muss ich mich in allen BW Modulen, die ich nicht einbringen möchte, dann lediglich für einen Teilnahmenachweis anmelden?
Vielen Dank im Voraus! 🙂
Liebe*r Student*in,
wenn ich dich richtig verstanden habe, möchtest du Auskunft zum Einbringen der BW-Modulnoten für das 1. Staatsexamen haben.
Laut der BW-Studienordnung für L1 musst du pro BW-Modul (BW-B bis BW-E) 2 Teilnahmenachweise und eine Modulprüfung erbringen (in einem Seminar machst du einen TN, in dem anderen einen TN + eine MP). Die Note der Modulprüfung ist dann die endgültige Note deines BW-Moduls. Hast du beispielsweise im BW-C-Modul eine MP mit 12 Punkten bestanden, so könntest du in Erwägung ziehen, diese ins Examen einzubringen. BW-F sind die Schulpraktischen Studien. Die Note von deinem ersten Praktikum könntest du somit ebenso einbringen.
Sollte noch etwas unklar sein, kannst du dich gern melden.
Liebe Grüße
Eva