Hallo, ich studiere L3 und habe im Laufe meines Studiums ein Zusatzfach (ebenfalls auf L3) dazugenommen. Bei mir geht es um ausstehende Unterhaltszahlungen. Unterhalt muss mir nämlich grundsätzlich nur für die Dauer der Erstausbildung gezahlt werden, also die Regelstudienzeit. Zählt ein Zusatzfach zur Erstausbildung, und falls ja, wird dadurch die Regelstudienzeit verlängert?
Erstausbildung/Regelstudienzeit bei Zusatzfach
1 Antworten
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Liebe*r Student*in,
das Studium eines zusätzlichen Unterrichtsfaches und damit möglicherweise verbundene Studienzeitverlängerungen zählen m.W. nach nicht zu Ihrer Erstausbildung dazu. Denn ein vollständiges Lehramtsstudium (L3) umfasst nur zwei und keine weiteren Unterrichtsfächer. Die Regelstudienzeit bezieht sich deshalb auch nur das „Regelstudium“ und keine zusätzlichen Studienanteile, wie etwa ein zusätzliches Unterrichtsfach.
Viele Grüße
Lara Jagadics