Exmatrikulation Vollzeitbeschäftigung
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Eine Frage, wenn ich als TVH Kraft mehr als 14 Stunden arbeite, werde ich exmatrikuliert?Das Schulamt gibt vor, dass Studenten maximal nur 14 Stunden als TVH Kraft eingesetzt werden dürfen. Sonst verliert man den Studentenstatus.Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.Vielen Dank!

1 Antworten

  1. Eva aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Liebe*r Student*in,

    das Hauptaugenmerk liegt bei einem Vollzeitstudium (wie dem Lehramt) auf dem Studium. Um den Studierendenstatus zu behalten, darf neben dem Studium max. 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden, was einer Halbtagstätigkeit entspräche. Auf den Seiten des SSC findest du dazu auch eine Information zum Nachlesen.
    In den Semesterferien kann man auch mehr als 20 Stunden arbeiten. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass man im Jahresdurchschnitt nicht mehr als eine Halbtagstätigkeit ausübt, damit es keine Auswirkung auf den Studierendenstatus hat.

    Ein Vertrag an einer Schule wird von der wöchentlichen Stundenanzahl etwas anders gehandhabt, da zusätzlich zu den Unterrichtsstunden noch Vor- und Nachbereitungszeit zählen. Dies variiert je nach Lehramtsform (L1/2/3/5), da eine volle bzw. eine halbe Stelle je Lehramt unterschiedlich vielen wöchentlichen Unterrichtsstunden entspricht. Ich denke deshalb, dass die Angabe des Schulamtes in deinem Fall richtig ist.
    Beachte bitte auch, dass sich wöchentliche Arbeitszeit auf deinen Versicherungsstatus bei der Krankenkasse auswirken kann. Da empfiehlt es sich, dein Anliegen mit deiner KK zu besprechen.

    Übrigens: Ein Vorteil am Lehramtsstudium ist, dass man den Stundenplan jedes Semester individuell gestalten kann und selbst entscheiden kann, ob man mal weniger Veranstaltungen als vorgesehen besucht, wenn man phasenweise viel in der Schule arbeitet. Ich würde aber darauf achten, in folgenden Semestern wieder einen Ausgleich zu schaffen, um auf deinen Studienfortschritt zu achten. Diesen musst du schließlich mit der Zwischenprüfung (s. Allg. SPoL) auch nachweisen können.

    Viele Grüße
    Eva
    (geändert am 31.08.2021)

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