Hallo,
Kann ich als L5-Studentin trotz der Voraussetzung, in der WHA einen sonderpädagogischen Schwerpunkt zu wählen, eine künstlerisch praktische Hausarbeit anfertigen? Das Thema würde ich dann so wählen, dass es trotzdem einen sonderpädagogischen Bezug hat. Bräuchte ich dann auch zwei GutachterInnen (jeweils aus Kunst und der Sonderpädagogik)?
Liebe Grüße
Liebe*r Student*in,
Ihr Vorhaben dürfte genehmigt werden, sofern Sie dennoch einen sonderpädagogischen Schwerpunkt haben. Der Merkzettel zur WHA auf den Webseiten der Hessischen Lehrkräfteakademie (LA) enthält Hinweise zu künstlerisch-praktischen Arbeiten. Sollten Sie weitere Fragen haben, müssten Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin in der LA, Prüfungsstelle Frankfurt wenden.
Sie benötigen für die WHA immer nur eine*n Gutachter*in.
Viele Grüße
Lara Jagadics