L3 Erweiterungsfach
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Liebe Studienberatung,
Ich habe einige Frage zum Erweiterungsfach. Momentan studiere ich Deutsch und Englisch auf L3 im achten Semester und habe mein erstes Staatsexamen im Frühjahr 2022 geplant. Allerdings möchte ich nun lieber Kunst statt Englisch Lehrer werden. Daher möchte ich nach meinem ersten Staatsexamen Kunst als Erweiterungsfach studieren.
1.) Wird die Kindergeldzahlung fortgesetzt, wenn man das erste Staatsexamen schon hat und dann weiter studiert?
2.) Kann ich, wenn ich nach dem ersten Staatsexamen mein Kunst Studium abgeschlossen habe, Kunst und Englisch tauschen, sodass Kunst und Deutsch meine ersten beiden Fächer sind und Englisch mein Erweiterungsfach? Und dementsprechend in Kunst und Deutsch mein Referendariat machen?

Danke für Ihre Antwort.

1 Antworten

  1. Eva

    Liebe*r Student*in,

    deine Frage zum Kindergeld können wir nur bedingt beantworten. I.d.R. wird das Kindergeld nur bis zum Abschluss der Erstausbildung oder bis max. zum 25. Lebensjahr gezahlt. Am besten klärst du deinen Fall direkt mit der Hessischen Familienkasse, die für das Kindergeld zuständig ist.

    Letztlich hast du die freie Wahl, mit welchen zwei deiner drei Fächer du dich auf den Vorbereitungsdienst bewerben möchtest. Vorausgesetzt ist aber, dass du auch eine Abschlussprüfung in deinem Drittfach abgelegt haben musst, um dich mit diesem Fach bewerben zu können. Bitte beachte aber, dass du dein Drittfach in der Erweiterungsprüfung frühestens 6 Monate nach der Ersten Staatsprüfung ablegen kannst.
    Ein drittes Fach kannst du im Studium übrigens jeder Zeit (in Abhängigkeit von Bewerbungsfristen) dazu nehmen und musst nicht warten, bis du die Erste Staatsprüfung abgelegt hast.

    Liebe Grüße
    Eva

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