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Hallöle,
ich wollte mal nachfragen, ob das L5 Studium auch dazu berechtigt an der Grundschule zu unterrichten?
Danke für die Antwort!
Lg

1 Antworten

  1. Sophie aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo,

    das Hess. Lehrerbildungsgesetz (Fassung 2011) sieht für L5 folgende Regelung vor:

    „(5) Die Befähigung zum Lehramt an Förderschulen berechtigt auch zum Unterricht in den Grundschulen und im studierten Fach nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 auch zum Unterricht in den Hauptschulen und Realschulen und in den besonderen Bildungsgängen der beruflichen Schulen.“ (§ 58 Lehrbefähigung für die einzelnen Schularten)

    Das bedeutet, dass du, wenn du in L5 das 1. und 2. Staatsexamen abgeschlossen hast, auch eine Lehrbefähigung zum Unterrichten an Grundschulen hast. Die Lehrbefähigung erhält man allgemein aber erst mit dem 2. Staatsexamen (also nach erfolgreich abgeschlossenem Pädagogischen Vorbereitungsdienst/Referendariat).

    Liebe Grüße
    Sophie

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