Rückmeldung während BOS
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Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf die Zeit während der Beantragung der „Bescheinigung über ein Ordnungsgemäßes Studium“ an der Goethe-Universität.
Muss ich, während ich die BOS beim Prüfungsamt beantrage, noch immatrikuliert sein?
(Wenn man scheinfrei ist, muss man zwar nicht mehr eingeschrieben sein; wenn aber das ZPL meine Modulscheine überprüft und ich nicht mehr rückgemeldet bin, existiert die auf den Modulscheinen angegebene Matrikelnummer nicht mehr.)

1 Antworten

  1. Valentina aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Liebe*r Student*in,
    die BOS ist Voraussetzung für die Meldung zum Ersten Staatsexamen und weist nach, dass Du alle für das 1. Staatsexamen nötigen Scheine erbracht hast. Demnach würde ich schon sagen, dass man dafür noch immatrikuliert sein muss – zumindest, bis dir die BOS vom ZPL ausgestellt wurde.

    Liebe Grüße
    Valentina
    (geändert am 14.07.2021)

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