Wiederholung von Prüfungen in BW
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Sofern ich eine Modulprüfung in Form einer Hausarbeit angemeldet habe und diese nicht abgebe, gilt dies ja als nicht bestanden, richtig ?
Wann muss ich diese dann wiederholen, bzw ein neues Seminar belegen?
Kann das in einem beliebigen Semester passieren oder muss es im nachfolgenden sein ?

Liebe Grüße und vielen Dank!

2 Antworten

  1. Sophie aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo!
    Genau, wenn du dich für eine Prüfung angemeldet hast und dich innerhalb der entsprechenden Rücktrittsfrist nicht abmeldest, giltst du als angemeldet. Nach Ablauf der Rücktrittsfrist besteht dann nur noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Rücktritt aus triftigen Gründen zu stellen.
    Wenn du für eine Prüfung angemeldet bist, aber nicht erscheinst, wird diese als nicht bestanden gewertet.

    Ich möchte dich an dieser Stelle auf die aktuell geltende Freiversuchsregelung im SoSe 2021 aufmerksam machen, die aufgrund der Corona-Situation weiterhin gilt: https://www.uni-frankfurt.de/87656189/ZPL___Corona#Freiversuch

    Weitere Informationen des ZPL zum Thema Nichtbestehen/Wiederholungsprüfungen findest du hier: https://www.uni-frankfurt.de/73862837/ZPL___FAQ_f%C3%BCr_Studierende#bes

    Für die anderen Fragen wird dir zeitnah ein*e Kolleg*in aus dem ZPL antworten.

    Liebe Grüße
    Sophie

  2. ZPL

    Liebe*r Studierende*r,

    bezüglich der Wiederholung von Modulprüfungen müssen derzeit zwei Szenarien unterschieden werden: Die Wiederholungspflicht in regulären Semestern und die Wiederholung zu Pandemiezeiten.

    Reguläre Wiederholungspflicht: Gemäß § 38 Abs. 8 der Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL) müssen Wiederholungsprüfungen zum nächstmöglichen Termin angetreten werden. Das bedeutet, dass, wenn ein Prüfender in einer Lehrveranstaltung eine Wiederholungsprüfung anbietet, diese angetreten werden muss. Von dieser Regelung gibt es nur zwei Ausnahmen:
    – der fachspezifische Anhang erteilt Auflagen zur Wiederholung (z. B. in Latein/Griechisch)
    – der Prüfende erteilt eine Auflage zur Wiederholung in Benehmen mit dem Prüfungsausschuss (vgl. § 38 Abs. 6 SPoL)

    Findet die nächste Wiederholungsmöglichkeit zu einem Zeitpunkt statt, vor dem eine neue Lehrveranstaltung mit Prüfung absolviert werden kann, kann die Wiederholungsprüfung auch im Rahmen eines neuen Seminars abgelegt werden. Das Seminar muss in BW nicht aus demselben Studienbereich stammen oder denselben thematischen Schwerpunkt aufweisen.

    Grundsätzlich gilt jedoch, dass für die Wiederholungsprüfung kein neues Seminar belegt werden muss (vgl. 38 Abs. 7 SPoL), wenn keine der beiden oben genannten Bedingungen greift.

    Im fachspezifischen Anhang für BW steht unter Punkt 3.1 zur Wiederholung von Prüfungsleistungen: „Wird in den Modulen BW-B, BW-C, BW-D oder BW-E die erste Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so soll beim zweiten Wiederholungsversuch die LV zur Modulprüfung ebenfalls wiederholt werden.“

    Das heißt, dass in BW im fachspezifischen Anhang keine verpflichtenden Auflagen zur Wiederholung von Modulprüfungen vorgeschrieben sind. Vor dem letzten Prüfungsversuch wird jedoch dringend empfohlen, eine neue Lehrveranstaltung zu belegen.

    Wiederholung in Pandemiezeiten: Im Sommersemester 2021 wird nicht überprüft, ob die Wiederholungsprüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erbracht wurde. Aktuell haben Sie also die Möglichkeit, ein neues Seminar zu belegen und in diesem zu einem späteren Zeitpunkt die Wiederholungsprüfung anzutreten. Das ZPL wird darüber informieren, ab wann die verpflichtende Wiederholung von Prüfungen zum nächstmöglichen Zeit eingesetzt wird. Diese Regelung können Sie auf unserer Webseite nachlesen unter: https://www.uni-frankfurt.de/87656189/ZPL___Corona#Wiederholung

    Mit freundlichen Grüßen
    Jacqueline Weiß

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