Wie gehe ich vor wenn ich z.B. krankheitsbedingt von einer Prüfung zurücktreten möchte?
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Wer zu einer Prüfung angemeldet ist, kann innerhalb einer definierten Rücktrittsfrist ohne Angabe von Gründen oder nach Ende dieser Frist auf Antrag aus triftigen Gründen (wie z. B. einer Erkrankung am Prüfungstag) zurücktreten. Das bedeutet im Fall einer Erkrankung, dass Sie diese unverzüglich nach Bekanntwerden gegenüber dem Prüfungsausschuss nachweisen müssen. …

Wann habe ich eine Prüfung bestanden, bzw. wann bin ich durchgefallen?
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Zum Bestehen und Nichtbestehen von Prüfungen heißt es in der SPoL, § 37: (1) Eine aus einer einzigen Prüfungsleistung bestehende Modulprüfung ist bestanden, wenn sie mit der Note “ausreichend“ (Note 4,0; 05 Notenpunkte) oder besser bewertet worden ist. Andernfalls ist sie nicht bestanden. (2) Eine kumulative Modulprüfung ist bestanden, wenn …