Lehramt an Gymnasien (L3)

Wie ist das Studium für das Lehramt an Gymnasien aufgebaut?

Regelstudienzeit: 9 Semester (8 Studiensemester + 1 Prüfungssemester)

In diesem Studiengang verteilen sich die 240 Creditpoints wie folgt:

* 2 CP davon sind den Bildungswissenschaften zugerechnet.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbung für diesen Studiengang ist zum Winter- und Sommersemester möglich.

Bewerbungsfristen:

01. Juni bis 15. Juli (für das Wintersemester)
01. Dezember bis 15. Januar (für das Sommersemester)
(Pandemiebedingte Abweichungen entnehmen Sie den Webseiten des Studien-Service-Centers)

Achtung: Einige Studienfächer können nur zum Wintersemester begonnen werden.

Zulassungsvoraussetzungen und -beschränkungen

Zulassungsvoraussetzung für alle Lehramtsstudiengänge ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
Die Lehramtsstudiengänge der Goethe-Universität sind zulassungsbeschränkt (N.C.).
Für manche Studienfächer bestehen zudem Studienvoraussetzungen in Form von Eignungs- bzw. Aufnahmeprüfungen, Sprachanforderungen oder einem Studierfähigkeitstest.
Achtung:  Manche Voraussetzungen (z.B. Sprachnachweise, Sport-Studierfähigkeitstest, Eignungsprüfung Kunst/Musik) müssen bereits vor den Bewerbungsfristen erfüllt werden.

Fächerangebot für das Lehramt an Gymnasien

Biologie (A), Chemie (A), Deutsch, Englisch, Erdkunde (A), Evangelische Religion, Französisch, Geschichte,  Griechisch (B), Informatik (B), Italienisch, Islamische Religion (A), Katholische Religion (B), Kunst, Latein (B), Mathematik (B), Musik, Philosophie, Physik (A), Politik und Wirtschaft (A), Spanisch, Sport (A)

(A)  Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.
(B)  Studienbeginn zum Wintersemester empfohlen.

Weitere Zulassungsbeschränkungen in Biologie, Chemie, Deutsch, Islamische Religion, Politik und Wirtschaft, Sport

Anteile der Studienplätze werden in den Fächern Biologie, Chemie, Deutsch, Islamische Religion, Politik und Wirtschaft sowie Sport nochmals in einem gesonderten Auswahlverfahren vergeben.

Voraussetzungen für Deutsch

Für Deutsch gilt zusätzlich: Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (darunter Latein, Englisch oder Französisch) sind bis zur Zwischenprüfung nachzuweisen.

Voraussetzungen für Sport

Der Anteil der Studienplätze, der in dem gesonderten Auswahlverfahren vergeben wird, wird nach der Abitur-Gesamtnote und dem Ergebnis des (oder eines vergleichbaren) Sport-Studierfähigkeitstests vergeben.

Der Studierfähigkeitstest des Fachbereichs umfasst:

  • Metrische Sportarten (Leichtathletik, Schwimmen)
  • Kompositorische Sportarten (Geräteturnen, Gymnastik & Tanz)
  • Rückschlagspiele (Volleyball sowie entweder Tischtennis oder Badminton)
  • Zielschussspiele (Fußball sowie entweder Basketball oder Handball)

Eine sportärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit; ein Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 3 Jahre); und ein Nachweis über die Erfüllung der Bedingungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA), mindestens Bronze (nicht älter als 2 Jahre), sind ebenfalls vorzuweisen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Instituts für Sportwissenschaften.

Voraussetzungen für Kunst

Die erfolgreiche Teilnahme an der Aufnahmeprüfung „Prüfung zur Feststellung der künstlerischen Begabung“ ist Pflicht. Die genauen Anmeldetermine können der Fachbereichsseite entnommen werden.
Kenntnisse in zwei Fremdsprachen werden empfohlen, von denen eine Englisch oder Französisch sein soll.

Eignungsprüfung für Musik

Die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung ist erforderlich. Prüfungsgebiete sind: instrumentales oder vokales Hauptfach, Pflichtfach Klavier, Pflichtfach Gesang und Sprechen, Hörfähigkeit, Musiktheorie / musikalische Allgemeinbildung, Gruppenleitung sowie improvisierte Liedbegleitung.

Sprachanforderungen für Englisch

Englisch muss mindestens auf dem Sprachniveau B2 beherrscht werden. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Eignungsprüfung oder ein Äquivalent.
Gute Kenntnisse in mindestens einer weiteren Fremdsprache sowie eine sehr gute Ausdrucksfähigkeit im Deutschen werden empfohlen.

Voraussetzungen für Evangelische Religion

Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche ist keine Studienvoraussetzung, für die Ausübung des späteren Berufs jedoch Pflicht.
Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch (Bibelgraecum) sind bis zum Beginn bestimmter Lehrveranstaltungen nachzuweisen.

Sprachanforderungen für Französisch

Französisch muss mindestens auf dem Sprachniveau B1 beherrscht werden. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Sprachprüfung oder ein Äquivalent. Gute Kenntnisse in einer weiteren romanischen Sprache und/oder Latein sind ebenfalls wünschenswert.

Voraussetzungen für Geschichte

Sprachkenntnisse in mindestens drei Fremdsprachen sind Studienvoraussetzung, darunter Englisch und Latein verpflichtend. Englisch muss auf dem Sprachniveau B2 beherrscht werden. Der Nachweis von Lateinkenntnissen im Umfang des Latinums ist erforderlich. Die dritte Fremdsprache ist frei wählbar und muss auf dem Sprachniveau B1 beherrscht werden. Die Nachweise erfolgen durch das Abiturzeugnis oder einem Äquivalent. Alle Studienanfänger*innen müssen vor dem ersten Semester eine individuelle Studienberatung am Historischen Seminar besuchen.

Voraussetzungen für Griechisch

Das Latinum ist bis zum Beginn bestimmter Lehrveranstaltungen und das Graecum bis zum Ablauf des zweiten Semesters nachzuweisen.
Kenntnisse in den modernen Fremdsprachen Englisch, Französisch und Italienisch werden empfohlen.

Sprachanforderungen für Italienisch

Italienisch muss mindestens auf dem Sprachniveau A2 beherrscht werden. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Sprachprüfung oder ein Äquivalent. Gute Kenntnisse in einer weiteren romanischen Sprache und/oder Latein sind wünschenswert.

Empfehlungen für Islamische Religion

Die spätere Erteilung des Islamischen Religionsunterricht in der öffentlichen Schule setzt eine entsprechende Lehrerlaubnis derjenigen islamischen Religionsgemeinschaften voraus, die diesen Unterricht nach Art. 7 Abs. 3 GG inhaltlich verantworten.

Voraussetzungen für Katholische Religion

Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch sind bis zum Beginn bestimmter Lehrveranstaltungen nachzuweisen, spätestens aber bis zur Zwischenprüfung.
Sprachkenntnisse in Englisch, Französisch oder Spanisch werden empfohlen.
Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist keine Studienvoraussetzung, für die Ausübung des späteren Berufs jedoch Pflicht.

Voraussetzungen für Latein

Das Latinum muss bis zum Ablauf des zweiten Semesters nachgewiesen werden. Zu bestimmten Modulen ist der Nachweis des Graecums ebenso erforderlich.
Kenntnisse in den modernen Fremdsprachen Englisch, Französisch und Italienisch werden empfohlen.

Sprachanforderungen für Spanisch

Spanisch muss mindestens auf dem Sprachniveau A2 beherrscht werden. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Sprachprüfung oder ein Äquivalent. Gute Kenntnisse in einer weiteren romanischen Sprache und/oder Latein sind wünschenswert.


Informationsangebote

Ausführlichere Informationen und Auskünfte zu den jeweiligen Studienbedingungen finden Sie u.a.:

Stand: Januar 2022