Die Praxisphase gilt als nicht bestanden und muss wiederholt werden, wenn
- die Anforderungen an die Begleitveranstaltungen in BW und/oder FD nicht erfüllt wurden.
- die Anforderungen an die schulische Tätigkeit nicht erfüllt wurden.
- das Studienportfolio nicht oder nicht vollständig geführt wurde.
Die Modulabschlussprüfung gilt als nicht bestanden und muss wiederholt werden, wenn
- der Praktikumsbericht nicht bzw. nicht rechtzeitig abgegeben wurde.
- der Praktikumsbericht mit „nicht ausreichend“ (weniger als 05 Punkte) im Sinne des § 19 Abs. 1 SPoL bewertet wurde. Dies gilt auch in Fällen von Täuschungsversuchen (Plagiat).