Es besteht Präsenzpflicht an allen Schultagen (Ausnahme im Praxissemester: Mittwoch = Seminartag in der Uni). Die Schulleitung kann Studierende bei Vorlage eines triftigen Grundes wie zum Beispiel einer universitären Prüfung bis zu insgesamt zwei Tage beurlauben, wenn sichergestellt ist, dass die Mindeststundenzahl (300 Zeitstunden im WiSe und 280 Zeitstunden im SoSe) erreicht wird.
Bei längerer Abwesenheit entscheiden die Schule und der*die Praktikumsbeauftragte gemeinsam, ob das Praktikum zu ergänzen oder ob es zu wiederholen ist.