Am ersten Krankheitstag müssen Schule und Praktikumsbeauftragte über das Fehlen sofort per E-Mail und/oder telefonisch informiert werden. Mit dem dritten Krankheitstag muss ein ärztliches Attest den Schulen und Praktikumsbeauftragten vorgelegt werden. Eine Vorlage dafür finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass auch entschuldigte Abwesenheit (inkl. Attest) Fehlzeit bedeutet, die nachgeholt werden muss. Bei längerer Erkrankung entscheiden die betreuende Lehrkraft und die/der Praktikumsbeauftragte gemeinsam, inwieweit das Praktikum zu ergänzen oder ob es zu wiederholen ist.