Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung muss mindestens eines der beiden Module SPS in der Schulform absolviert sein, für die das Staatsexamen angestrebt wird. Die genauen Regelungen zur Anrechenbarkeit nach Lehramtswechsel sind der Ordnung für die schulpraktischen Studien (SPSO) §19 zu entnehmen. Bitte wenden Sie sich zur Einzelfallprüfung an das Büro für Schulpraktische Studien.