Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen informieren auf ihren Seiten über das Thema Nachteilsausgleich.
Anträge werden an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt (siehe hierzu insbesondere SPoL § 24).
Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen informieren auf ihren Seiten über das Thema Nachteilsausgleich.
Anträge werden an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt (siehe hierzu insbesondere SPoL § 24).