Das ist möglich, man muss sich ja nicht sofort auf eine Planstelle im Ranglistenverfahren bewerben. Sie könnten auch zunächst im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden. Es ist allerdings nicht unüblich auf eine Planstelle zu warten. Deshalb ist es insbesondere im gymnasialen Bereich empfehlenswert, direkt am Ranglistenverfahren teilzunehmen.