Freisemester
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Ist es grundsätzlich möglich ein Semester lang keine Veranstaltungen zu belegen, auch wenn kein Urlaubssemester beantragt wird? Ich möchte nämlich für einige Monate eine außenpädagogische Tätigkeit im Ausland ausführen, um mir dies anschließend als Betriebspraktikum anerkennen zu lassen. Ich weiß, dass die Anerkennung möglich ist, frage mich aber, ob ich dadurch Probleme mit der Uni bekommen.

1 Antworten

  1. Allgemeine Studienberatung

    Vielen Dank für Ihre Anfrage! Generell ist es möglich, dass Sie Ihr Studium „pausieren“. Von Seiten der Universität sind Sie nicht verpflichtet Studienleistungen zu erbringen. Ausnahme davon bildet die Praxissemesterordnung für L3-Studierende. Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei Fehlversuchen automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch das Zentrale Prüfungsamt Lehramt angemeldet werden.

    Ihnen eine gute Zeit! und mit besten Grüßen
    Martina Ripplinger
    (Allgemeine Studienberatung Lehramt)

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