Hallo,
ich möchte im nächsten Semester Veranstaltungen belegen um den TN dort zu erhalten. Die Veranstaltungen schließen alle mit einer Klausur (LN opder MP) ab, bei der ich aber jetzt schon weiß, dass ich aufgrund eines Praktikums im Ausland nicht mehr anwesend sein werde, auch eine Nachholklausur kommt aufgrund des Auslandsaufenthaltes zeitlich nicht in Frage (Rückkehr Juli25). Ein Praxissemster oder SPS stellt laut Prüfungsamt keinen triftigen Grund dar von einer Klausur zurückzutreten und sie somit am Nachschreibetermin schreiben zu können… ist das auch bei einem Praxissemester/SPS im Ausland so? Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung?
Bei meinen Überlegungen bin ich auf folgende Ideen gekommen:
1. Vorzeitiges Ablegen der Klausur vor Ausreise?
2. Klausur ein Semester später schreiben? (Anmeldung im WS24/25 nur für TN, Anmeldung SS25 nur für LN/MP, vorausgestezt das Seminar wird nocheinmal im darauffolgenden Semester angeboten…)
Ich freue mich von Ihnen zu hören ob eine Möglichkeit 1. oder 2. in Frage kommen würde oder welche anderen Möglichkeiten von universitärer Seite aus vorgeschlagen werden.
Vielen Dank bereits im Voraus!
Hallo du,
vielen Dank für deine Anfrage!
Ich würde dir empfehlen zunächst Option 1 zu prüfen und wenn Option 1 nicht möglich sein sollte auf Option 2 zu wechseln:
D.h. versuche erst individuell mit deinen Dozierenden zu klären, ob es möglich ist, die gewünschten Studien- und Prüfungsleistungen aufgrund deines Auslandsaufenthaltes vorher zu absolvieren. Ist das möglich, kannst du die jeweiligen Studien- und Prüfungsleistungen wie gewohnt anmelden.
Sollte Option 1 jedoch nicht möglich sein, sollten deine Dozierenden dir also das vorzeitige Absolvieren der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistungen nicht erlauben, dann bleibt dir nur noch Option 2, also dass du du nur die Studien- und Prüfungsleistungen anmeldest, zu deren Abgabetermin du auch anwesend sein wirst.
Herzliche Grüße
Güli
aus dem Info-Café Main-Lehramt