Staatsexamen
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Hallo,

was passiert denn, wenn ich mich für das Staatsexamen anmelde, aber dann doch nicht aufgrund von fehlenden Leistungen teilnehmen kann. Leider erscheinen einige Noten erst nach der Frist zur Abgabe von Unterlagen.

1 Antworten

  1. Güli aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo du,

    vielen Dank für deine Anfrage!

    Die Anmeldung zur 1.Staatsprüfung ist verbindlich. D.h. wenn du von vorneherein weißt, dass du die Frist zur Abgabe von Unterlagen nicht einhalten kannst, würde ich dir empfehlen dich einen Durchgang später zum Examen anzumelden. In der Regel gibt es für das Einreichen von Unterlagen aber auch eine Nachreichfrist. Bis zu dieser Nachreichfrist kann man einzelne Unterlagen nachträglich einreichen. Wenn dir die Nachreichfrist zum Zusammenstellen deiner Unterlagen reicht, kannst du dich vielleicht doch schon für den gewünschten Examensdurchgang anmelden.

    Hier findest du beispielhaft den Fahrplan für den Examensdurchgang in diesem Herbst: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/pruefungsstellen/pruefungsstelle-frankfurt-am-main/pruefungstermine/herbst-2024 Dort sieht man, dass die eigentliche Frist zum Einreichen der Unterlagen Juni/Juli ist. Allerdings geht die Nachreichfrist z.B. bis zum 01.08.

    Hier findest du im Übrigen auch den Fahrplan für den Examensdurchgang im kommenden Frühjahr: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/pruefungsstellen/pruefungsstelle-frankfurt-am-main/pruefungstermine/fruehjahr-2025

    Herzliche Grüße

    Güli
    aus dem Info-Café Main-Lehramt

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