Hallo,
ich würde gerne wissen, ob man während den Examensprüfungen noch immatrikuliert ist oder ob man nach der Anmeldung zu diesen, direkt exmatrikuliert wird.
Ich hätte meine Prüfung im Frühjahr 2025.
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob man während den Examensprüfungen noch immatrikuliert ist oder ob man nach der Anmeldung zu diesen, direkt exmatrikuliert wird.
Ich hätte meine Prüfung im Frühjahr 2025.
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Guten Tag,
sobald du alle Studien- und Prüfungsleistungen nach der für dich geltenden Prüfungsordnung abgelegt hast, musst du nicht mehr eingeschrieben bleiben, kannst dich aber dennoch auch für dein Prüfungssemester erneut rückmelden.
Bitte beachte aber, dass du dich dann um ein alternatives Bahnticket und einen alternativen Bibliothekszugang bemühen solltest. Auch deine universitäre Mailadresse erlischt, sodass du keine Hinweise und Informationen seitens der Universität mehr bekommst. Für die Kommunikation mit Dozierenden und der Hessischen Lehrkräfteakademie musst du dann eine private Mailadresse verwenden. Empfehlenswert ist es auch mit deiner Krankenkasse den Versicherungsschutz zu klären.
Solltest du dich für das Prüfungssemester rückmelden wollen, ist dies selbstverständlich ebenfalls möglich. Dein Studierendenstatus erlischt dann nach abgeschlossener Staatsprüfung zum Ende des Prüfungssemesters (z.B. am 30.03 oder am 30.09).
Eine Rückmeldung ist ebenfalls erforderlich, wenn du noch ein drittes Unterrichtsfach weiterstudieren möchtest, für das du eingeschrieben bleiben musst, um weiterhin Studien- und Prüfungsleistungen erbringen zu können.