Hallo, ich studiere L1 nach der neuen Prüfungsordnung PO 23/24. Wenn ich mein Staatsexamen im Herbst schreiben will (egal in welchem Jahr), kann ich dann das Sommersemester noch ganz normal belegen oder reicht das zeitlich nicht mehr alle Fristen einzuhalten. Falls nein, würde das Sommersemester quasi ungenutzt sein und nur zur eigenständigen Vorbereitung auf das erste Staatsexamen dienen, oder?
Danke schon mal 🙂
Staatsexamen Fristen

1 Antworten
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Guten Tag,
grundsätzlich kann man sich zur 1. Staatsprüfung bereits bei der Hessischen Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Frankfurt, melden, wenn in dem laufenden Semester noch Leistungen offen sind. Das heißt konkret, wenn du im Herbst dein Examen planst, kannst du im SoSe noch die letzten Leistungen absolvieren. Bitte beachte aber, dass alle Leistungen (auch Modulabschlussprüfungen!) verbucht sein müssen, damit dir die BOS ausgestellt werden kann. Das könnte bei Modulprüfungen, die ja erst am Ende des Semesters liegen, ungünstig werden. Empfehlenswert ist es deshalb, nur noch Veranstaltungen mit Teilnahmenachweisen im Semester unmittelbar vor der Staatsprüfung zu belegen.
Liebe Grüße