Unsicherheit bezüglich des Orientierungspraktikums: Voraussetzung für die schulpraktischen Studien?
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Hallo zusammen,

ich bin derzeit etwas unsicher und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Es geht um das Orientierungspraktikum und ob dieses noch eine Voraussetzung für die Anmeldung zu den schulpraktischen Studien ist. Ich habe gelesen, dass das Orientierungspraktikum inzwischen nicht mehr notwendig sein soll, um sich für die schulpraktischen Studien anzumelden. Allerdings finde ich diese Information nicht überall, und ich bin unsicher, ob das tatsächlich so gilt.
Hat jemand aktuelle Informationen dazu oder könnte mir sagen, wo ich das verlässlich nachlesen kann?

Danke im Voraus!

1 Antworten

  1. Anabella aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Guten Tag,

    ob du ein Orientierungspraktikum absolvieren musst ist abhängig davon in welche Studienordnung du eingeschrieben bist.

    Das Orientierungspraktikum entfällt für Studierende die sich ab dem WiSe 2023/24 immatrikulieren.
    Haben Studierende Ihr Lehramtsstudium vor dem WiSe 2023/24 begonnen und wechseln ab dem WiSe 2023/24 eines bzw. beide ihrer Fächer, verbleiben ansonsten aber im gleichen Lehramt, müssen sie das Orientierungspraktikum regulär absolvieren.

    Weitere Informationen findest du auf der Website der Hessischen Lehrkräfteakademie (LA):
    https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/orientierungs-und-betriebspraktikum

    Beste Grüße
    Anabella aus dem Info-Café Main-Lehramt

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