Betriebspraktikum
Betriebspraktikum avatar

Guten Tag,
Ich studiere L1 nach der neuen Prüfungsordnung 23/24. Ich habe nun schon von mehreren Kommolitonen gehört, dass sie sich das Betriebspraktikum anrechnen lassen haben. Würde das auch gehen wenn man in einem Café, bei einem Friseur o.ä. arbeitet oder muss es ein richtig offizieller Betrieb sein?
Ich finde 8 Wochen unbezahltes Praktikum zusätzlich zum Praxissemester und Grundpraktikum schon hart und würde deswegen gerne eine Tätigkeit machen, die ich mir dann anrechnen kann.
Liebe Grüße und danke schon mal.

1 Antworten

  1. Konrad Grasse aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Guten Tag,
    wieso sollte ein Café oder Friseur kein richtig offizielle Betrieb sein? Nach der hessischen Lehrkräfteakademie (LA) soll der Praktikumsort ein Produktions, Weiterbildungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb sein. Sowohl ein Café als auch ein Friseur sind Dienstleistungsbetriebe. Ebenfalls muss das Praktikum nicht unbezahlt sein, sondern es sind durchaus auch bezahlte Tätigkeiten möglich. Weitere Infos rund um das Betriebspraktikum findest du auf folgender Website: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/orientierungspraktikum-und-betriebspraktikum.
    Viele Grüße

Schreibe einen Kommentar