Lehramt Geschichte Sprachnachweis B1
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich studiere aktuell im Studiengang L2 und plane, in das Fach Geschichte zu wechseln. In diesem Zusammenhang wurde mir mitgeteilt, dass ich für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen einen Sprachnachweis in Englisch erbringen muss.

Daher wollte ich kurz nachfragen, ob ein Nachweis auf dem Niveau B1 tatsächlich ausreichend ist oder ob ein höheres Niveau erforderlich ist.

Zudem wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, welche konkreten Nachweise bzw. Tests anerkannt werden. In meiner Recherche bin ich unter anderem auf den TELC-Test gestoßen und wollte daher nachfragen, ob dieser als Sprachnachweis akzeptiert wird.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
Jasmina Jaaouan

Ein Kommentar

  1. Fiona Herrmann aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo,

    der Sprachnachweis muss bereits zur Immatrikulation vorliegen.

    In der Studienordnung heißt es:

    Zugangsvoraussetzung zum Studium ist die Kenntnis der englischen Sprache mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Sprachkenntnis wird nachgewiesen durch:
    1. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife;
    2. entsprechende Oberstufenzeugnisse oder Schulzeugnisse anderer Staaten, wobei die Benotung nicht schlechter als
    „ausreichend (4)“ bzw. 5 Punkte sein darf, bzw. Schulzeugnisse, in denen die englische Sprache über mindestens 5 Jahre nachgewiesen wird. Die letzte Benotung muss mindestens „ausreichend (4)“ bzw. 5 Punkte betragen;
    3. Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse an deutschen oder ausländischen Universitäten;
    4. einen anderen vom Prüfungsausschuss anerkannten Nachweis.

    Viele Grüße

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