Die Zwischenprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, mit der Sie Ihren Studienfortschritt nachweisen. Sie wird in L1 und L2 nach dem dritten, in L3 und L5 nach dem vierten Semester absolviert. Sie benötigen den Nachweis über die Zwischenprüfung, um sich zur Wissenschaftlichen Hausarbeit (WHA) anzumelden oder um fördernden Institutionen (Stipendien, BAföG) Ihren Studienfortschritt nachzuweisen.
Für die Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses sind mindestens 60 CP (L1/L2) bzw. 90 CP (L3/L5) nachzuweisen. Wie sich diese zusammensetzen können Sie der Allgemeinen Studien- und Prufungsordnung (SPoL) in §44 entnehmen.
Insbesondere muss außerdem die Erstmeldung vorliegen.
Das Zwischenprüfungszeugnis generiert sich nicht automatisch. Bitte informieren Sie das Prüfungsamt, wenn Sie das Zwischenprüfungszeugnis benötigen, und stellen Sie dem Prüfungsamt ggf. noch nicht eingereichte Modulscheine aus Ihren Fächern in Kopie zu. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihr Kreditpunktekonto auf dem neuesten Stand ist.
Die Zwischenprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, mit der Sie Ihren Studienfortschritt nachweisen. Sie wird in L1 und L2 nach dem dritten, in L3 und L5 nach dem vierten Semester absolviert. Sie benötigen den Nachweis über die Zwischenprüfung, um sich zur Wissenschaftlichen Hausarbeit (WHA) anzumelden oder um fördernden Institutionen (Stipendien, BAföG) Ihren Studienfortschritt nachzuweisen.
Für die Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses sind mindestens 60 CP (L1/L2) bzw. 90 CP (L3/L5) nachzuweisen. Wie sich diese zusammensetzen können Sie der Allgemeinen Studien- und Prufungsordnung (SPoL) in §44 entnehmen.
Insbesondere muss außerdem die Erstmeldung vorliegen.
Das Zwischenprüfungszeugnis generiert sich nicht automatisch. Bitte informieren Sie das Prüfungsamt, wenn Sie das Zwischenprüfungszeugnis benötigen, und stellen Sie dem Prüfungsamt ggf. noch nicht eingereichte Modulscheine aus Ihren Fächern in Kopie zu. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihr Kreditpunktekonto auf dem neuesten Stand ist.