Sie können die Prüfung in diesem Fach frühestens ein halbes Jahr nach Ihrer Ersten Staatsprüfung ablegen, d.h. einen Prüfungsdurchgang später. Die Anmeldung zur Erweiterungsprüfung läuft äquivalent zur Ersten Staatsprüfung über die Hessische Lehrkräfteakademie. Es handelt sich bei der Erweiterungsprüfung um eine einstündige mündliche Prüfung und eine schriftliche Prüfung. Der schriftliche Teil kann auf Antrag durch das Vorlegen der absolvierten Modulprüfungen durch diese ersetzt werden, sodass nur eine mündliche Prüfung erfolgt. Die Prüfer*innen suchen Sie sich, wie in der Ersten Staatsprüfung auch, selbst. Die Noten aus Ihrem Erweiterungsfach zählen nicht in die Note der ersten Staatsprüfung.
Wie läuft die Prüfung im Erweiterungsfach/ Drittfach ab und wann kann die Prüfung absolviert werden?
1 Antworten
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Guten Tag,
wo kann ich den Antrag stellen, damit der schriftliche Teil der Prüfung wegfällt und reicht ein formloser Antrag mit beigefügtem Leistungsnachweis und absolvierten Modulprüfungen?
Viele Grüße