Anfrage zum Studiengangswechsel L3 zu L2 mit möglicher Rückkehr
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Hallo zusammen ,
ich studiere derzeit im 2. Semester Gymnasiallehramt mit den Fächern Deutsch und Politik/Wirtschaft.
Aus privaten Gründen sehe ich mich aktuell nicht in der Lage, das Gymnasiallehramt (L3) weiterzuführen. Daher möchte ich anfragen, ob ein Wechsel in das Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) möglich ist.
Darüber hinaus würde ich gerne klaren, ob es spater, falls sich meine Situation andert, möglich ware, wieder in das Gymnasiallehramt (L3) zurückzuwechseln, bevor ich das Staatsexamen im L2 abgelegt habe, um gegebenenfalls noch fehlende Module nachzuholen.
Außerdem habe ich mein Grundpraktikum zwischen dem 2. und 3. Semester auf einem Gymnasium. Ich möchte anfragen, ob dieses Praktikum im Falle eines Wechsels zu L2 anerkannt wird, oder ob gegebenenfalls ein Praktikum auf einer Haupt-/Realschule nachgeholt werden müsste.
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir Informationen zum Verfahrensablauf, den Anrechnungen bisheriger Leistungen, dem Praktikum und den notwendigen Schritten geben könntet.
Vielen Dank für eure Unterstützung!

10 Antworten

  1. s8294163

    Ich habe einmal per Mail beim Büro für Schulpraktische Studien nachgefragt: Man kann sich das absolvierte Grundpraktikum (bei dir an einem Gymnasium) für ein anderes Lehramt (z. B. L2) anrechnen lassen. Dazu muss man dem SPS dann eine E-Mail mit der aktuellen Studienbescheinigung, die das neue Lehramt ausweist (das wäre bei dir dann L2), schicken: sps@em.uni-frankfurt.de

    Du kannst bei Wechsel des Lehramts einen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen (bei dir von Bildungswissenschaften, Deutsch und Politik&Wirtschaft) stellen, bei der Hessischen Lehrkräfteakademie Prüfungsstelle Frankfurt. Antrag: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/sites/lehrkraefteakademie.hessen.de/files/2025-03/antrag_auf_anrechnung_frankfurt_maerz_2025.pdf

    Da du den Studiengang wechselst (von L3 zu L2), musst du die Erstmeldung beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge erneut ausfüllen und einreichen.

    Es gibt auch das Doppelstudium. Du kannst in L3 eingeschrieben bleiben und dich auf L2 bewerben und L2 studieren. So kannst du, wann immer du möchtest, Module in L3 abschließen. Bei einem Doppelstudium kann man einen der beiden Studiengänge unkompliziert wieder abgeben und so wieder zu einem einfachen Studium zurückkehren, indem man den Wunsch dem Studierendensekretariat formlos per E-Mail mitteilen. Inn der E-Mail ist der Name und die Matrikelnummer anzugeben und es soll eine eindeutige Aussage dazu gemacht werden, welchen Studiengang man abgeben und welchen behalten möchte.
    Es sind folgende Fristen für die Mitteilung zu beachten:
    Aufgabe des Faches zum folgenden Wintersemester:
    E-Mail spätestens bis zum 30.09.
    Aufgabe des Faches zum folgenden Sommersemester:
    E-Mail spätestens bis zum 31.03.

    Es ist zu beachten, dass die Rückmeldung (Überweisung des Semesterbeitrages) jeweils bereits erfolgt sein muss.

    Den Wechsel kannst du über das Goethe-Campus-Portal (HISInOne) vornehmen.

          1. s8913997

            Ich hätte noch eine kurze Frage zum Doppelstudium: Ich sollte mich dann auf dem Goethe-Campus für L2 mit den entsprechenden Fächern bewerben. Soll ich dabei den Studienbeginn ab dem 3. Semester auswählen?

        1. s8294163

          Eine Bewerbung auf das höhere Fachsemester ist erst möglich, wenn man eine entsprechende Einstufung von der hessischen Lehrkräfteakademie erhalten hat. Den Ablauf der Einstufung ins höhere Fachsemester findest du auf folgender Seite:
          https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/anrechnung-von-studien-und-pruefungsleistungen

          Es ist grundsätzlich aber auch möglich, sich bei allen Fächern ins erste Fachsemester einzuschreiben und die Anerkennung der Leistung nach Immatrikulation zu erledigen. In Bildungswissenschaften empfiehlt sich generell eine Bewerbung ins erste Fachsemesters, da eine Bewerbung ins höhere Fachsemester selten erfolgreich ist.

    1. s8294163

      Auf den zulassungsbeschränkten Studiengang Lehramt am Haupt- und Realschulen – Politik und Wirtschaft kann man sich nur noch bis zum 15. Januar bewerben.
      Auf den zulassungsfreien Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen – Deutsch kann man sich noch bis zum 28. Februar bewerben.

      1. s8294163

        Du müsstest dein 1. Staatsexamen und Referendariat in L3 oder L2 durchführen. Danach kannst du über eine sogenannte Zusatzprüfung die Lehrbefähigung für das andere Lehramt (L2 oder L3) erlangen. Hast du nun beide Lehrbefähigungen, kannst du entscheiden, an welcher Schulform du nun arbeiten möchtest. Möchtest du an einem Gymnasium arbeiten, kannst du die Fächer, die du nur auf L2 studierst hast, nur bis zur Oberstufe, also nur in der Sekundarstufe 1, unterrichten (siehe Absatz unten).
        Übrigens musst du nur eine Wissenschaftliche Hausarbeit schreiben, da sie für den anderen Lehramtsstudiengang angerechnet werden kann.

        Übrigens: Im Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz Paragraph 58 steht: (2) Die Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen berechtigt auch zum Unterricht in der Mittelstufe (Sekundarstufe I) der Gymnasien sowie zum Unterricht in den allgemein bildenden Fächern der beruflichen Schulen, so- weit sie der Mittelstufe (Sekundarstufe I) zuzuordnen sind
        (3) Die Befahigung zum Lehramt an Gymnasien berechtigt auch zum Unterricht in den Hauptschulen und Realschulen sowie zum Unterricht in den allgemein bildenden Fächern der beruflichen Schulen.

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