Wann habe ich das Praxissemester nicht bestanden?
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Die Praxisphase gilt als nicht bestanden und muss wiederholt werden, wenn

  • die Anforderungen an die Begleitveranstaltungen in BW und/oder FD nicht erfüllt wurden.
  • die Anforderungen an die schulische Tätigkeit nicht erfüllt wurden.
  • das Studienportfolio nicht oder nicht vollständig geführt wurde.

Die Modulabschlussprüfung gilt als nicht bestanden und muss wiederholt werden, wenn

  • der Praktikumsbericht nicht bzw. nicht rechtzeitig abgegeben wurde.
  • der Praktikumsbericht mit „nicht ausreichend“ (weniger als 05 Punkte) im Sinne des § 19 Abs. 1 SPoL bewertet wurde. Dies gilt auch in Fällen von Täuschungsversuchen (Plagiat).

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